Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen e.V.

 
   
Die Bezirksgruppen des BBK Niedersachsen haben eigene
Aufnahmekommissionen gebildet, die aufgrund vorgestellter
Arbeiten eine Entscheidung über die Aufnahme im örtlichen BBK treffen.
Allgemeine Aufnahmebedingungen sind:
ein anerkanntes Studium in einem bildnerischen Fach
oder eine breite Ausstellungs- und Publikationspraxis oder der
Nachweis einer kontinuierlichen eigenständigen Beschäftigung
im Bereich künstlerischer Praxis
Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages
wird von den einzelnen Bezirksgruppen festgelegt.
Antrag zur Mitgliedschaft als pdf-Datei