Die Bezirksgruppen des BBK Niedersachsen haben eigene
Aufnahmekommissionen gebildet, die aufgrund vorgestellter
Arbeiten eine Entscheidung über die Aufnahme im örtlichen BBK treffen.
Allgemeine Aufnahmebedingungen sind:
ein anerkanntes Studium in einem bildnerischen Fach
oder eine breite Ausstellungs- und Publikationspraxis oder der
Nachweis einer kontinuierlichen eigenständigen Beschäftigung
im Bereich künstlerischer Praxis
Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages
wird von den einzelnen Bezirksgruppen festgelegt.
|